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Positionen im Vergleich

Zwei unabhängig voneinander entstandene Positionen kommen zu ähnlichen Schlüssen — ein privates, verfahrensorientiertes Diskussionspapier und die Position eines Landesumweltverbands.

Stand 11. September 2026

Ausgangslage

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH), hat zwei Texte zu Rechenzentren in Schleswig-Holstein veröffentlicht: eine verfahrensbezogene Stellungnahme zum Bauleitplanverfahren Busdorf (23. Juni 2026) und ein landesweites Positionspapier zu Bau und Betrieb großer Rechenzentren (August 2026). Beide entstanden unabhängig von den Texten auf dieser Seite. Die inhaltliche Nähe ist trotzdem auffällig — nicht identisch, aber in der Grundrichtung deckungsgleich: Rechenzentren dürfen nicht dort entstehen, wo zufällig eine Fläche und ein Netzanschluss verfügbar sind, sondern nur dort, wo Größe, Netzkapazität und Wärmeabnahme zueinander passen.

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(Verteilen statt konzentrieren)
BUND SH, Busdorf
(Juni 2026)
BUND SH, Landesposition
(August 2026)
Wärmesenke Hartes Standortkriterium, gestützt auf die Wärmeliniendichtekarte im Digitalen Atlas Nord Zentrale Grundlagenbedingung; Beispielrechnung zeigt Abwärmenutzung im ländlichen Raum als rechnerisch nicht sinnvoll umsetzbar Konzentration im ländlichen Raum soll grundsätzlich ausgeschlossen werden
Netzanschluss Bindung an gesicherte, genehmigte Anschlusspunkte statt an Vorhaben ohne festen Standort Fordert eine „separierte Energieversorgung“ bis zur obersten Netzebene bei gekoppelten Standorten Abstimmung mit Netzbetreibern vor politischen Entscheidungen; konkretes Fallbeispiel zur Netzdestabilisierung durch Batteriespeicher-Rechnung
Größensteuerung Höhenbegrenzung auf 12 m als Hebel zur Kapazitätsdimensionierung DIN EN 50600 als Argument für modulares, skalierbares Bauen gegen Überdimensionierung „Dezentrale Lösungen statt Megaprojekte“ als Grundsatzforderung
Schwellenwert 20–50 MW als Zugangsschwelle für regionale und europäische Betreiber kein expliziter Schwellenwert >10 MW als Schwelle für eine landesweite Strategiepflicht
Interkommunaler Ausgleich Eigener vierter Hebel: Vereinbarung mit Belastungszuschlag für die Standortgemeinde nicht behandelt nicht behandelt
Notstromversorgung nicht Teil des Konzepts Diesel-Netzersatzanlagen bei Langenhorn konkret benannt, EnEfG-Widerspruch festgestellt Diesel-Verbrauchsrechnung; Forderung nach emissionsfreier Notstromversorgung
Kostentragung nicht explizit behandelt Kritik an „Garantiezahlungen“ ohne erkennbare Legitimation des noch unbekannten Betreibers volle Übernahme der Infrastrukturkosten durch die Betreiber gefordert
Digitale Souveränität 20–50-MW-Schwelle als Zugang für Betreiber unter deutschem und europäischem Recht nicht thematisiert Unterscheidung zwischen „gut geplanten“ Rechenzentren und Hyperscalern im Dienst multinationaler Konzerninteressen
Lebenszyklus / Ressourcen nicht behandelt Wasserverbrauch, Kreislaufsysteme bei der Kühlung zusätzlich: fachgerechtes Recycling des Elektroschrotts

Wo sich die Positionen decken

In der Grundthese besteht kein erkennbarer Unterschied: Die bisherige Standortwahl folgt fast ausschließlich dem Windstromüberschuss der Westküste, nicht der Frage, wo die Abwärme sinnvoll genutzt werden kann oder wie viele gleichzeitig geplante Vorhaben eine Region tatsächlich verkraftet. Beide Seiten kommen unabhängig zu derselben Kritik an der Verfahrensweise: Aufstellungsbeschlüsse fallen, bevor die energiewirtschaftlichen und infrastrukturellen Grundlagen geprüft sind.

Wo dieser Vorschlag darüber hinausgeht

Der interkommunale Lastenausgleich — eine feste Vereinbarung, nach der die Standortgemeinde einen Belastungszuschlag erhält und mittragende Nachbargemeinden am Ertrag beteiligt werden — findet sich in keiner der beiden BUND-Positionen. Das ist der Punkt, an dem dieses Diskussionspapier über eine reine Ablehnungs- oder Prüfkriterien-Position hinausgeht und einen positiven Gegenentwurf zur Konzentration liefert.

Diese Gegenüberstellung ist eine eigene, sinngemäße Zusammenfassung, keine wörtliche Wiedergabe der BUND-Texte. Für den genauen Wortlaut gelten ausschließlich die verlinkten Originaldokumente.

Die eigene Position im Volltext: Verteilen statt konzentrieren und Fünf Forderungen an das Land.