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Fünf Forderungen an das Land

Was aus der Lage in den Gemeinden für Kiel folgt.

Diskussionspapier. Erstveröffentlichung: 9. September 2026. Letzte Aktualisierung: 11. September 2026.

In zehn Gemeinden werden Rechenzentren geplant oder gebaut, mit zusammen rund 2 Gigawatt (2.000 Megawatt) bei den Vorhaben, für die eine Leistung öffentlich bekannt ist. In vier weiteren Gemeinden liegt keine solche Angabe vor. Entschieden wird einzeln, in ehrenamtlich besetzten Gemeindevertretungen. Die Summe betrachtet niemand.

Die Landesregierung hält eine Steuerung für nicht notwendig. Sie begründet das damit, dass sich die Standortwahl ohnehin aus dem Netzausbau ergebe. Diese Begründung trägt nicht. Busdorf hat für 200 Megawatt zwölf Meter Höhe festgesetzt, Langenhorn diskutiert bei 150 Megawatt über 27,5 Meter. Beide hängen am selben Netz. Was hier entscheidet, ist die Verhandlungskraft der einzelnen Gemeinde.

Forderungen

1 · Bestandsaufnahme aller vorliegenden Anfragen, veröffentlicht

Standort, Leistung, Projektierer, Verfahrensstand, Netzanschlusspunkt, Wärmesenke. Die Angaben liegen bei Staatskanzlei, Landesplanung und Netzbetreibern vor und müssen nur zusammengeführt werden. Wer erklärt, es bestehe keine Gefahr von Industrieruinen, kann diese Übersicht schwer verweigern.

2 · Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans

Für Rechenzentren oberhalb einer Schwelle, etwa zehn oder zwanzig Megawatt. Für Windenergie, Rohstoffabbau und großflächigen Einzelhandel steuert das Land seit Langem. Für Vorhaben dieser Größe gibt es keine Vorgabe. Verlässliche Regeln nützen auch den Investoren.

3 · Die zulässige Größe an die aufnehmbare Wärmemenge binden

80 bis 90 Prozent der eingesetzten Energie fallen als Abwärme an. Die Wärmeliniendichtekarte im Digitalen Atlas Nord liegt seit Juli 2025 vor, alle 1.104 Kommunen planen ihre Wärmeversorgung. Es fehlt allein die Verknüpfung mit der Standortentscheidung.

4 · Musterbausteine für städtebauliche Verträge bereitstellen

Offenlegung des Endbetreibers, Abwärmequote, Sicherheitsleistung für Erschließung und Rückbau, Höhenbegrenzung, gesicherter Netzanschlusspunkt. Eine Gemeinde mit 3.400 Einwohnern verhandelt gegen die Anwälte eines Milliardenvorhabens. Ein Mustervertrag kostet das Land wenig und verbessert die Lage jeder betroffenen Kommune sofort.

5 · Öffentliche Ankernutzer sondieren

Land, Kreise, Kliniken, Hochschulen und kommunale Unternehmen ermitteln ihren eigenen Bedarf an Rechenleistung und schreiben ihn mit Kriterien zur digitalen Souveränität aus. Öffentliche Nachfrage macht kleinere Standorte tragfähig. Der Hebel liegt im Vergaberecht und steht dem Land sofort zur Verfügung.

Abgrenzung

Kein Moratorium

Rechenleistung wird gebraucht, und das Land erzeugt weit mehr Strom, als es verbraucht. Es geht um Größe, Ort und Bedingungen.

Kein Ausschluss einzelner Betreiber

Über Bauleitplanung wäre das rechtlich nicht möglich. Es ist auch nicht nötig. Für Hyperscaler rechnet sich ein Standort von 15 bis 20 Megawatt nicht. Wer kleinteilig plant, bekommt von ihnen erst gar kein Angebot. Übrig bleiben Anbieter, denen diese Größe passt, und darunter sind die deutschen.

Keine Verlagerung

Wenn Langenhorn kippt, verschwindet die Anfrage nicht. Sie zieht nach Leck oder Schuby, wo niemand nachfragt, ohne Wärmesenke und ohne Bedingungen. Davon hat am Ende niemand etwas.

Erster Schritt. Forderung 1, die Bestandsaufnahme, gemeinsam getragen von Umweltverbänden und betroffenen Kommunen. Sie kostet niemanden etwas und ist schwer abzulehnen. Sie entscheidet, ob es überhaupt eine Landesebene für dieses Thema gibt.

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Die Begründung dazu steht unter Verteilen statt konzentrieren. Wie sich diese Vorschläge mit der Position des BUND Schleswig-Holstein decken, zeigt der Vergleich unter Positionen im Vergleich.