8 neue Fragen, 1 Änderung an einem Vorgang, 17 beantwortete Fragen gegenüber dem Stand vom 26. Oktober 2026. Das Register umfasst danach 218 Fragen in 53 Vorgängen. Diesen Stand öffnen.
A10 Kosten und Personalaufwand des Verfahrens
A5 Behandlung schriftlicher Eingaben und Niederschriften
A6 Verfahrensfahrplan mit Terminen veröffentlichen
B2 Standortalternativen ernsthaft prüfen
G1 Nettoertrag der Gewerbesteuer berechnen
H1 Bestehende und geplante Verträge offenlegen
| Vorgang | Feld | vorher | nachher |
|---|---|---|---|
| B2 | Stand | offen | zugesagt |
A1 Frage 001
Teilantwort: Nach Amtsdirektorin Horn ist die Gemeinde „noch gar nicht an dem Punkt einer finalen Entscheidung“; der Aufstellungsbeschluss sei „lediglich ein erster Schritt“, im Bauleitplanverfahren werde vieles geprüft und abgewogen.
Fundstelle: Niederschrift GV Langenhorn 26.08.2026, TOP 2 Nr. 7
A1 Frage 002
Teilantwort: Nein. Die von UNIQ Land auf der Einwohnerversammlung am 18.06.2026 zugesagte Machbarkeitsstudie wurde der Gemeinde bisher nicht zugeleitet (Bürgermeister Oldsen).
Fundstelle: Niederschrift GV Langenhorn 26.08.2026, TOP 2 Nr. 1
A5 Frage 016
Nicht nachträglich aufgenommen; die Niederschrift vom 24.06.2026 wurde ohne Einwände gebilligt. Die Eingabe wurde am 26.08.2026 als Anregung nach § 16e GO SH behandelt (Vorlage 075/622/2026; 15 Ja, 2 befangen). Der Antwortentwurf an den Einreicher wurde gebilligt, die Verwaltung mit dem Versand beauftragt.
Fundstelle: Niederschrift GV Langenhorn 26.08.2026, TOP 3 und TOP 10
A5 Frage 018
Ja. Hinweis der Verwaltung: korrekt sind 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 2 Befangen.
Fundstelle: Niederschrift GV Langenhorn 26.08.2026, TOP 3
A9 Frage 034
Teilantwort: Für Bürgerbegehren gelten die Gemeindeordnung und ergänzend eine Landesverordnung; besondere gemeindliche Regelungen sind nach Auskunft der Amtsverwaltung nicht bekannt. Zu Frist und Zweidrittelmehrheit keine Aussage.
Fundstelle: Niederschrift GV Langenhorn 26.08.2026, TOP 2 Nr. 3
A9 Frage 036
Nein. Die Aufstellungsbeschlüsse zur 36. FNP-Änderung und zum B-Plan Nr. 32 wurden am 22.04.2026 gefasst. Am 26.08.2026 beschloss die Gemeindevertretung, das Vorhaben im abwägungsoffenen Bauleitplanverfahren zu prüfen (Vorlage 075/620/2026). Der Beschluss wurde nach Aussprache gefasst und in Ziffer 2 um eine Standortalternativenprüfung ergänzt.
Fundstelle: Niederschrift GV Langenhorn 26.08.2026, TOP 9; Niederschrift GV 22.04.2026, TOP 12 und 13
A10 Frage 038
Teilantwort: Gutachten zahlt nach Bürgermeister Oldsen „mindestens größtenteils“ der Projektierer; im städtebaulichen Vertrag gelte „Besteller zahlt“. Dr. Stuck für die EG.NF: Die EG.NF hält die Gemeinde gemäß städtebaulichem Vertrag von Kosten für Gutachten frei. Die fachanwaltliche Erstberatung (geschätzt 5.000 bis 10.000 €) trägt die Gemeinde. Der Vertrag ist nicht öffentlich.
Fundstelle: Niederschrift GV Langenhorn 26.08.2026, TOP 2 Nr. 9 und 20, TOP 6 h
A10 Frage 040
Teilantwort: Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Finanzausschusses vom 19.08.2026, zum Rechenzentrum fachanwaltliche Beratung einzuholen (Kosten geschätzt 5.000 bis 10.000 €). Wer ausgewählt wird, ist offen.
Fundstelle: Niederschrift GV Langenhorn 26.08.2026, TOP 6 h
B2 Frage 046
Teilantwort: Die Gemeinde habe ein Gewerbeflächenerfordernis; aus einer Analyse sei die Favoritenfläche hervorgegangen. Für ein Rechenzentrum könne man alternative Standorte nochmals prüfen (Bürgermeister Oldsen). Er befürwortet persönlich eine erneute Standortalternativenprüfung. Die Gemeindevertretung hat sie am 26.08.2026 beschlossen (Vorlage 075/620/2026, Ziffer 2).
Fundstelle: Niederschrift GV Langenhorn 26.08.2026, TOP 2 Nr. 8, TOP 5 l, TOP 9
B3 Frage 052
Teilantwort: Die Gemeinde Bargum wird im Bauleitplanverfahren gesetzlich beteiligt und kann Stellungnahmen abgeben. Bürgermeister Volker Nissen (Bargum) bot eine stärkere Einbindung und Zusammenarbeit an; Bürgermeister Oldsen nahm den Vorschlag auf. Inwieweit das Amt einen erweiterten Informationsfluss sicherstellen kann, wird geprüft.
Fundstelle: Niederschrift GV Langenhorn 26.08.2026, TOP 2 Nr. 12
G1 Frage 165
Teilantwort: Nur ein Teil der Gewerbesteuer bleibe direkt in der Gemeinde. Nach groben Aussagen der Projektierer könne es sich um ca. 4 bis 8 Mio. € „Gesamt“ handeln; das gelte es zu hinterfragen und zu prüfen (Bürgermeister Oldsen). Zu Abzügen und zeitlichem Verlauf keine Aussage.
Fundstelle: Niederschrift GV Langenhorn 26.08.2026, TOP 2 Nr. 17
G2 Frage 170
Teilantwort: Die Gewerbesteuereinnahmen werden „voraussichtlich über zusätzliche Verträge zur Gewerbesteuerzerlegung gesichert werden müssen“ (Bürgermeister Oldsen). Eine abschließende Antwort könne die Gemeinde noch nicht geben.
Fundstelle: Niederschrift GV Langenhorn 26.08.2026, TOP 2 Nr. 16
G3 Frage 177
Teilantwort: Die Gemeindevertretung stellt fest, dass Betreiber- und Investorenentscheidungen derzeit nicht abschließend durch die Gemeinde beantwortet, vorweggenommen oder zugesichert werden können. Bonitätsangaben werden gegebenenfalls nicht öffentlich beraten.
Fundstelle: Niederschrift GV Langenhorn 26.08.2026, TOP 10, Beschluss Ziffer 4 und 6
G4 Frage 179
Teilantwort: Die Gemeindevertretung stellt fest, dass konkrete Sicherheitsleistungen derzeit nicht abschließend durch die Gemeinde beantwortet, vorweggenommen oder zugesichert werden können; Angaben zu Sicherheitsleistungen werden gegebenenfalls nicht öffentlich beraten. Der Rückbau wurde als zusätzlicher Prüfaspekt aufgenommen.
Fundstelle: Niederschrift GV Langenhorn 26.08.2026, TOP 10, Beschluss Ziffer 4 und 6
H1 Frage 195
Teilantwort: Der städtebauliche Vertrag regelt u. a. die konkrete Kostenträgerschaft; er ist eine „nicht-öffentliche Vertragsangelegenheit“.
Fundstelle: Niederschrift GV Langenhorn 26.08.2026, TOP 2 Nr. 13
H1 Frage 197
Teilantwort: Der städtebauliche Vertrag zwischen Gemeinde und EG.NF ist nicht öffentlich. Die EG.NF hat die Flächen erworben und übernimmt Planung, Erschließung und alleinige Vermarktung.
Fundstelle: Niederschrift GV Langenhorn 26.08.2026, TOP 2 Nr. 13, TOP 9 Sachverhalt
H1 Frage 198
Teilantwort: Nach Amtsdirektorin Horn kann die Gemeindevertretung das Bauleitplanverfahren „gewissermaßen zu jedem Zeitpunkt“ stoppen; als Alternative komme eine Grundsatzentscheidung für Ja oder Nein in Betracht; entscheiden könne nur die Gemeindevertretung. Nach Beschluss Ziffer 3 begründen die Beschlüsse keinen Anspruch auf Baurecht und kein Präjudiz. Zu Kostenfolgen eines Abbruchs keine Aussage.
Fundstelle: Niederschrift GV Langenhorn 26.08.2026, TOP 2 Nr. 18, TOP 9 Ziffer 3