1 geänderter Fragetext gegenüber dem Stand vom 14. September 2026. Das Register umfasst danach 210 Fragen in 53 Vorgängen. Diesen Stand öffnen.
A9
Welcher Aufstellungsbeschluss betrifft welches Plangebiet? Der Beschluss vom 22.04.2026 betraf die 36. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 32 „Sikkeackerweg“; das Rechenzentrums-Gewerbegebiet Mönkebüll ist Gegenstand der 37. FNP-Änderung und der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8. Welche Beschlüsse sind zu welchem Verfahren bislang gefasst, und welche Bindungswirkung entfaltet das eine Verfahren für das andere?
Der Aufstellungsbeschluss vom 22.04.2026 betrifft die 36. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 32 „Sikkeackerweg“ mit dem Ziel weiterer gewerblicher Bauflächen. Die am 26.08.2026 beschlossene 37. Änderung des Flächennutzungsplans und 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 betreffen eine gewerbliche Halle im Südosten des Gewerbegebiets Mönkebüll, nicht das Rechenzentrum. Deckt das Planziel des Beschlusses vom 22.04.2026 ein Rechenzentrum ab, oder ist für dessen Festsetzung, etwa als Sondergebiet, ein geänderter Aufstellungsbeschluss erforderlich?